Services
Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über unsere zusätzlichen Service- und Dienstleistungen die wir Ihnen anbieten können. Hierbei werden die Service- und Dienstleistungen von unseren Kooperationspartnern ausgeführt.
Heizungsbau & Wartungsdienst
Moderne Heizanlagen laufen eigentlich problemlos über viele Jahre, ohne sicht- oder fühlbare Funktionseinbußen hinzunehmen. Im komplexen Aufbau können sich dennoch Teile an der Heizung bzw. dem System geringfügig verstellen. Eigentlich kaum spürbar und dennoch bewirkt es, dass Ihre Verbrauchskosten unnötig steigen! Eine regelmäßige Wartung der Heizung lohnt sich also. Doch wie oft sollte man eine Heizungswartung vornehmen lassen? Was umfasst ein Wartungsvertrag? Und von wem kann ich die Wartungsarbeiten durchführen lassen?
Eine gesetzliche Pflicht zur Heizungswartung existiert nur indirekt. Wenn der Schornsteinfeger, meist im Herbst vor Beginn der Heizsaison, seine Emissionsmessung macht, müssen die Abgaswerte den gesetzlichen Anforderungen genügen. Ohne Wartungsarbeiten an der Heizung werden die Werte sich von Jahr zu Jahr verschlechtern und irgendwann die Mindestwerte unterschreiten. Um es erst gar nicht so weit kommen zu lassen und Heizkosten zu sparen macht es Sinn die Heizung regelmäßig von einem Heizungsbauer warten zu lassen. In der Praxis hat sich ein Wartungsintervall von zwölf Monaten üblich. So sehen auch die meisten Hersteller in ihren Garantie Leistungen eine jährliche Inspektion der Anlage vor.
Sollten Sie auf der Suche nach einen kompetenten Heizungsbaubetrieb und/oder Wartungsdienst sein, sprechen Sie uns gerne an. Wir nennen Ihnen Fachbetriebe mit denen wir bereits seit Jahren erfolgreich zusammenarbeiten.
Tankreinigung & Tankschutzdienst
Moderne Heizöltanks sind weitgehend wartungsfrei. Dennoch ist es ratsam, sie regelmäßig durch einen Fachbetrieb kontrollieren zu lassen. So eine Tankinspektion gibt Aufschluss, ob Sie Ihren Heizöltank reinigen lassen sollten oder Instandhaltungsmaßnahmen durchgeführt werden sollten. Stahltanks werden zusätzlich auf Korrosionserscheinungen geprüft.
Außerdem ist es empfehlenswert, grundsätzlich auch den Grenzwertgeber kontrollieren zu lassen. Denn heutige Grenzwertgeber bieten eine höhere Funktionssicherheit gegenüber denen alter Bauart. Grenzwertgeber von vor 1985 sollten ausgetauscht werden, da diese sonst jährlich durch einen Fachbetrieb überprüft werden müssen.
Wichtig dabei zu wissen ist, dass an allen unterirdischen Öltanks und oberirdischen Öltanks mit mehr als 10.000 Liter Nennvolumen nur zertifizierte und überwachte Fachbetriebe nach § 62 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) arbeiten dürfen.
Aufgrund unserer Erfahrungen bzw. denen unserer Kunden gemachten Erfahrungen mit Unternehmen aus der Branche, können wir Ihnen seriös arbeitende Fachbetriebe nennen.
Sachverständiger nach AwSV
Die Betreiber einer Anlage (Tankanlage), in der mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, hat die Dichtheit der Anlage und die Funktionsfähigkeit der Sicherheitseinrichtungen im Rahmen der Eigenüberwachung regelmäßig zu kontrollieren.
Bei prüfpflichtigen Anlagen (unterirdische Tankanlage und oberirdische Tankanlagen über 10.000 Liter Volumen) ist die Eigenüberwachung durch die regelmäßige Überwachung eines Sachverständigen nach §2 Absatz 33 AwSV zu ergänzen.
Der Prüfauftrag ist vom Anlagenbetreiber einem Sachverständigen bzw. einer Sachverständigen-Organisation rechtzeitig zu erteilen.
Hier arbeiten wir seit vielen Jahren erfolgreich mit einem Ingenieur-Büro zusammen.
Thomas Gödeke & Torsten H. Junge
Ing.-Büro Gödeke GbR
Tel. 040 / 530 080 33
Fax 040 / 530 080 70
Energieberatung